Thüringen boykottiert!

19 06 2007

Ein schwierig zu formulierendes Thema, denn ich möchte versuchen hier im Blog ohne politisches statement auszukommen: 🙄

Mit dem neuen Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltegesetz vom 21.12.2006 hat der Landtag beschlossen an den Thüringer Hochschulen sog. Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 € pro Semester einzufordern:

ThüHGEG 2. Abschnitt § 4 Verwaltungskontenbeitrag (1):
„Die Hochschulen erheben für die Verwaltungsleistungen, die sie für die Studierenden außerhalb der fachlichen Betreuung erbringen, einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro für jedes Semester oder 33 Euro für jedes Trimester. Zu den Verwaltungsleistungen zählen insbesondere Leistungen in Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation, Hochschulzulassung, Leistungen bei der allgemeinen Studienberatung, Leistungen der Auslandsämter sowie Leistungen bei der Vermittlung von Praktika und der Förderung des Übergangs in das Berufsleben.“ (Stand 21.06.2006)

Also schwammiger kann man es wohl nicht formulieren. Es soll für eine Leistung bezahlt werden, deren genaue Kostenaufstellung gar nicht genannt wird. Toll dass wir so viele schlaue Köpfe haben die das ganz genau ausrechnen können und dass da rein zufällig immer so glatte Beträge wie 50 € am Ende aus dem Abakus herauspurzeln. 😆 IMHO hat hier jede Hochschule eine Nachweispflicht über die erbrachten Leistungen – die wohl gemerkt von Hochschule zu Hochschule als auch von Student zu Student variieren können.

In der Allgemeine Gebührenordnung der TU Ilmenau § 8 Verwaltungsgebühren (Stand: 08.06.2004) sind exakt diese im THüHG benannten Leistungen bereits aufgeschlüsselt:
„Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Ausgabe
1. einer Chipkarte als Studienausweis 15,00 €
2. einer Zweitschrift eines Studienausweises 15,00 € oder eines Gasthörerscheins
3. einer Ersatzchipkarte 15,00 €
4. einer Zweitschrift eines Abschlusszeugnisses 10,00 € bzw. einer Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades“

Damit kann man natürlich noch lange keine Hochschule mitsamt Verwaltung vollständig finanzieren — dafür ist schließlich das Land u.U. auch mit Studiengebühren zuständig — aber solange hier nicht (und da zitiere ich jetzt aus purer Faulheit und um die Gegenpartei mit ihren eigenen Waffen ein wenig zurückzuschlagen) „insbesondere Leistungen in Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation, Hochschulzulassung, Leistungen bei der allgemeinen Studienberatung, Leistungen der Auslandsämter sowie Leistungen bei der Vermittlung von Praktika und der Förderung des Übergangs in das Berufsleben“ einzeln genau aufgeführt sind bin ich nicht bereit einen obligatorisch oder willkürlich von der Landesregierung festgesetzten sog. Verwaltungsbeitrag zu bezahlen. *toller langer Satz* 8) Zumal — und das möchte ich betonen — solange nirgends ❗ festgehalten ist wem die Gelder zufließen sollen schon mal gar nicht. ➡ Den netten Damen vom ASC würde ich es für ihr Feierabendbierchen/-weinchen/-sektchen… gönnen, denn das sind schließlich die Personen die die geforderte Leistung erbringen!

Ich habe nichts gegen Gebühren für begründete Leistungen einer Hochschule, die dann auch direkt der Hochschule zukommen — vorausgesetzt der Landtag streicht im Gegenzug dazu den Bildungsetat nicht zusammen! 💡 Schließlich mag ich meine Uni doch! 😀

Thüringen boykottiert! Ich bin dabei!

Wer mitmachen will sollte das möglichst bald bis zum 27.06. unter www.thueringenboykott.de tun. Hier gibt es auch weitere Infos und alle nötigen Formulare zum download bzw. dann ausgefüllt zur Abgabe bei deinem StuRa. 😉

weitere links:
Thüringer Hochschulgesetz
Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetz
Allgemeine Gebührenordnung der TU Ilmenau


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2 responses

3 02 2011
Vori Pöcher

Super Artikel, das wollte ich selbst auch schon immer Mal schreiben, wusste aber nicht wie man dies ausdrücken konnte 🙂 !

16 09 2018
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